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Nach Übermittlung Ihres Beitrags wird dieser durch die Herausgeber begutachtet und anschließend aus Redaktionssicht geprüft. Bei umfangreicheren Änderungsvorschlägen kommen wir direkt auf Sie zu. Anschließend beginnt unser Produktionsprozess (Formatieren, Redigieren, Lektorat etc.). Um den Bearbeitungsprozess zwischen Ihnen, den Herausgebern und uns bis hin zur Druckfreigabe einfacher zu gestalten, haben wir in unserem Autorenleitfaden einige Hinweise zusammengestellt:
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Konzernrecht:
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Konzernsteuerrecht:
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